Jugendschutz
In Deutschland gibt es Gesetze, die es
untersagen, selbst Erwachsenen bestimmte Inhalte öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt nicht nur für Zeitschriften und Videos, sondern auch für Inhalte aus dem Internet, die über ein
öffentliches Terminal abgerufen werden können.
Zu diesen gehören im Wesentlichen:
- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(z.B. das Hakenkreuz)
- Volksverhetzung
- Leugnen des Holocaust
- Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung (dies bezieht sich i.d.R. auf Darstellungen mit extremen Grausamkeiten gegenüber Menschen)
- Pornographie mit Kindern, Tieren oder Gewalt
Medien mit solchen Inhalten dürfen in Deutschland weder eingeführt, hergestellt, bezogen, angepriesen, verbreitet und insbesondere anderen Menschen NICHT zugänglich gemacht werden! Wer gegen diese Verbote verstößt macht sich strafbar.
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werden Seiten mit oben genannten Inhalten gefiltert. Über die Software können Sie zusätzlich steuern, für welche Kunden bestimmte Inhalte gefiltert oder zugänglich sein
sollen.