Jugendschutz

 

In Deutschland gibt es Gesetze, die es untersagen, selbst Erwachsenen bestimmte Inhalte öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt nicht nur für Zeitschriften und Videos, sondern auch für Inhalte aus dem Internet, die über ein öffentliches Terminal abgerufen werden können.

Zu diesen gehören im Wesentlichen:

 

  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    (z.B. das Hakenkreuz)
  • Volksverhetzung
  • Leugnen des Holocaust
  • Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung (dies bezieht sich i.d.R. auf Darstellungen mit extremen Grausamkeiten gegenüber Menschen)
  • Pornographie mit Kindern, Tieren oder Gewalt


Medien mit solchen Inhalten dürfen in Deutschland weder eingeführt, hergestellt, bezogen, angepriesen, verbreitet und insbesondere anderen Menschen NICHT zugänglich gemacht werden! Wer gegen diese Verbote verstößt macht sich strafbar.


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